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Bodenschutz in Österreich als Querschnittsmaterie
In Österreich ist der Bodenschutz als Querschnittsmaterie in einer Vielzahl von Gesetzeswerken auf Bundes- und Landesebene verankert, wobei häufig an die jeweiligen Gefahrenquellen angeknüpft wird. Relevante Bestimmungen entahlten beispielsweise das Luftreinhaltegesetz-Kesselanlagen, Smogalarm- und Ozongesetz, Berggesetz, Düngemittelgesetz, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz, Chemikaliengesetz, die Gewerbeordnung und insbesondere die Bodenschutzgesetze der Länder.
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Boden als nicht vermehrbare Ressource
Boden ist nicht vermehrbar und nur schwer regenierierbar, weshalb zunächst die flächenhafte Sicherung multifunktionell nutzbaren Bodens gewährleistet sein muss. > mehr zu: Boden als nicht vermehrbare Ressource
28.01.2008, Lebensministerium III/9

