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Rechtliches
1989 wurden die ersten Erlässe zur Biologischen Landwirtschaftin den Codex Alimentarius Austriacus (Österreichisches Lebensmittelbuch) als Kapitel A 8 aufgenommen. Ab 1995 gilt in Österreich die EU-Bio-Verordnung 2092/91 ab dem Jahr 2009 ist sie durch die Verordnung 834/07 und ihre Durchführungs-Verordnung 889/08 ersetzt.
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Bio-Lebensmittel
Die Erzeugung von Biologischen Lebensmittel ist durch die EU-Verordnung 834/07 geregelt. Die Umsetzung dieser Verordnung ist Angelegenheit der Lebensmittelbehörde der Bundesländer bzw. des Gesundheitsministeriums (BMG) über das LMSVG.
17.06.2009, Lebensministerium II/8
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Die EU-Bio-Verordnung 834/07
Der rechtliche Rahmen der Biologischen Landwirtschaft in der gesamten EU wird durch die EU-VO 834/07 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von kologischen/biologischen Erzeugnissen festgelegt.
> mehr zu: Die EU-Bio-Verordnung 834/0717.06.2009, Lebensministerium II/8


