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Die rechtlichen Grundlagen
Vor der amtlichen Zulassung von gentechnisch veränderten Produkten werden diese einem strengen Prüfverfahren unterzogen, in dem mögliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Umwelt untersucht werden.
Welche rechtlichen Grundlagen es gibt, finden Sie auf dieser Seite.
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Saatgut-Gentechnik-Verordnung
Die Saatgut-Gentechnik-Verordnung (BGBl. II Nr. 478/2001) sieht vor, dass in Österreich gentechnikfreies Saatgut unter Einhaltung eines Grenzwertes von 0,1% für zufällige oder technisch nicht vermeidbare GVO-Verunreinigungen verfügbar ist.
23.10.2008, Lebensministerium III/9
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Gentechnik-Vorsorgegesetze der Bundesländer
In allen Bundesländern sind so genannte Gentechnik-Vorsorgegesetze bereits in Kraft, oder der Anbau von GVO´s ist in anderen Landesgesetzen klar geregelt. Gemäß den Landesgesetzen bekannt zu gebende Daten über den GVO-Anbau fließen in das bundesweite Gentechnikregister ein.
23.10.2008, Lebensministerium III/9
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Das österreichische Gentechnikgesetz 1994
Das österreichische Gentechnikgesetz 1994 (BGBl. Nr. 510, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126 /2004) regelt in Österreich die Zulassung für die Durchführung von Freisetzungsversuchen (Versuche im Freiland mit gentechnisch veränderten Organismen - GVOs) und für das Inverkehrbringen von GVOs. > mehr zu: Das österreichische Gentechnikgesetz 1994
23.10.2008, Lebensministerium III/9
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EU-Freisetzungsrichtlinie für GVOs
Die EU-Freisetzungsrichtlinie für GVOs (Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001) enthält die EU-relevanten Grundsatzbestimmungen über die Freisetzung von GVOs in die Umwelt, die im österreichischen Gentechnikgesetz und der Novelle 2004 umgesetzt sind. > mehr zu: EU-Freisetzungsrichtlinie für GVOs
23.10.2008, Lebensministerium III/9
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Grenz- und Schwellenwerte bei Saatgut, Lebens- und Futtermitteln für GVOs
> mehr zu: Grenz- und Schwellenwerte bei Saatgut, Lebens- und Futtermitteln für GVOs
23.10.2008, Lebensministerium III/9
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Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
Die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Verordnung 1829/2003/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. September 2003) regelt die Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel sowie deren Kennzeichnung. > mehr zu: Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
23.10.2008, Lebensministerium III/9
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Kennzeichnungsrichtlinie für GVOs
Verordnung 1830/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 > mehr zu: Kennzeichnungsrichtlinie für GVOs
23.10.2008, Lebensministerium III/9

