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Obst und Gemüse

Mit 1. Juli 2009 sind nur mehr zehn Erzeugnisse mit einer speziellen Norm geregelt. Im Teil B des Anhanges I sind diese zehn Erzeugnisse angeführt.
Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen sämtliche anderen Obst- und Gemüsearten der "Allgemeinen Vermarktungsnorm". Diese ist im "ANHANG I - VERMARKTUNGSNORMEN GEMÄß ARTIKEL 2a -  TEIL A" der VO (EG) Nr. 1580/2007 idgF enthalten.