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Die nächsten Schritte

Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern müssen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, gentechnikfrei zu wirtschaften. Dies setzt gentechnikfreies Saatgut voraus, aber auch klare Koexistenz­regelungen und klare Haftungsregelungen.

Während die Forderung nach Gentechnikfreiheit bei Saatgut nicht zuletzt durch die Einführung der österreichischen Saatgut-Gentechnik-Verordnung 2001 erfüllt wurde, gibt es noch Handlungs­bedarf in punkto Koexistenz- und Haftungsregelungen auf europäischer Ebene.
 
Minister Pröll: "Ich werde mich auch weiterhin für eine EU-weite Lösung des Problems der Koexistenz, eines gerechten Nebeneinanders von GVO-freier konventioneller bzw. Bio-Landwirtschaft und von GVO-Landwirtschaft einsetzen ebenso wie für EU-weite Haftungsregelungen".

Dennoch arbeitet Österreich an einer nationalen Koexistenz-Strategie. Dazu wurde als Plattform die Arbeitsgemeinschaft "Gentechnik" eingerichtet, die Bundes- und Landesstellen koordiniert und landwirtschaftliche Interessensorganisationen ebenso wie Experten des Umweltbundesamtes und der Ernährungsagentur integriert. Die Koexistenz-Strategie sieht bundesweite technische Richtlinien vor sowie Regelungen der Bundesländer für den Anbau von GVO. Die Länder können darin Genehmigungs- oder Anmeldeverfahren mit strengen Auflagen sowie der Möglichkeit der Ablehnung vorsehen.
 
Auf EU-Ebene plant die Europäische Kommission, in einem weiteren Anlauf, Gentechnikschwellenwerte für Saatgut festzulegen. Österreich wird sich als Vorreiter mit seiner Saatgut-Gentechnik-Verordnung in den bevorstehenden Verhandlungen dafür einsetzen, dass die funktionierende österreichische Regelung in der gesamten EU verwirklicht werden kann.
 
Weiters möchte die Europäische Kommission technische Richtlinien zur Beurteilung nationaler Koexistenzmaßnahmen erstellen. Österreich möchte sich auch bei diesem Projekt aktiv einbringen.

06.11.2008, Lebensministerium III/9