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Förderung der Beratung

Zur Erbringung der vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft bedarf es eines wirksamen Beratungssystems. Damit Beratung von möglichst vielen Betrieben in Anspruch genommen werden kann, wird sie aus öffentlichen Mitteln unterstützt.

Derzeit werden vom BMLFUW 295 Beratungskräfte der Landwirtschaftskammern zu ca. 2/3 der Personalkosten gefördert (Grundlage ist der Beratervertrag 2000-2004, abgeschlossen zwischen BMLFUW und den Landwirtschaftskammern). Die Landwirtschaftskammern geben jährlich Bericht über die durchgeführten Beratungsleistungen.

21.05.2007, Lebensministerium II/2