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Bio-Saatgutdatenbank in der AGES

Der Bio-Landwirt ist verpflichtet bei Verfügbarkeit Bio-Saatgut zu verwenden. Konventionelles Saatgut darf er nur bei Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Saatgut anbauen.
Ob Bio-Saatgut verfügbar ist, kann er über die Bio-Saatgutdatenbank prüfen.

Die Bio-Saatgutdatenbank, die von der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) betreut wird,  soll das Angebot und die Nachfrage nach Bio-Saatgut transparent machen und damit die Erzeugung und Anwendung von Bio-Saatgut fördern.

Sie dient den Bio-Landwirten als auch den Saatgut-Erzeugern und -Händlern den Markt an Bio-Saatgut besser einschätzen zu können und Bio-Saatgut hinsichtlich der Verfügbarkeit transparent zu machen. Angebot und Nachfrage soll somit in Balance gehalten werden. Weiters werden hierdurch die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Die Datenbank steht der gesamten Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung.

 

 

15.03.2010, Lebensministerium II/8