Bio-Saatgutdatenbank in der AGES
Der Bio-Landwirt ist verpflichtet bei Verfügbarkeit Bio-Saatgut zu verwenden. Konventionelles Saatgut darf er nur bei Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Saatgut anbauen.
Ob Bio-Saatgut verfügbar ist, kann er über die Bio-Saatgutdatenbank prüfen.
Sie dient den Bio-Landwirten als auch den Saatgut-Erzeugern und -Händlern den Markt an Bio-Saatgut besser einschätzen zu können und Bio-Saatgut hinsichtlich der Verfügbarkeit transparent zu machen. Angebot und Nachfrage soll somit in Balance gehalten werden. Weiters werden hierdurch die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt.
Die Datenbank steht der gesamten Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung.
15.03.2010, Lebensministerium II/8

