Marktordnungen - Infos auch unter Agrarrecht / Marktordnungen 
Die Marktordnungen werden oft als erste Säule der EU-Agrarpolitik bezeichnet (ländliche Entwicklung als die zweite Säule). Unter Marktordnung versteht man geschlossene Systeme, die die Produktion und den Absatz von landwirtschaftlichen Gütern beeinflussen.
Auf diese Weise wird durch staatliche Eingriffe ein wirtschaftlicher Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten des Marktbereiches angestrebt.Früher gab es unterschiedliche Marktordnungen (MO) wie beispielsweise im pflanzlichen Bereich die MO für Getreide, Flachs und Hanf, Tabak, Wein, Zucker, Obst und Gemüse, Olivenöl sowie andere pflanzliche Erzeugnisse und im tierischen Bereich die MO für Milch oder Rindfleisch bis zu weniger intensiven Marktordnungen mit bloßem Außenschutz (GMO Eier, Geflügel).
Im Rahmen der Strategie zur Vereinfachung und besseren Rechtssetzung im Bereich der GAP, wurden die insgesamt 21 sektoralen Marktorganisationen zu einer gemeinsamen, horizontalen Marktorganisation, der sogenannten "Einheitlichen Marktorganisation" zusammengelegt.
14.03.2008, Lebensministerium III/1

