EU-Freisetzungsrichtlinie für GVOs
Die EU-Freisetzungsrichtlinie für GVOs (Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001) enthält die EU-relevanten Grundsatzbestimmungen über die Freisetzung von GVOs in die Umwelt, die im österreichischen Gentechnikgesetz und der Novelle 2004 umgesetzt sind.
Die Zulassung von GVOs für das Inverkehrbringen (die Vermarktung) erfolgt gemeinschaftsweit.23.10.2008, Lebensministerium III/9

