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Inlandskontrolle

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Qualitäts- und Vermarktungsnormen (ausgenommen Ein- und Ausfuhr) sind die Bezirksverwaltungsbehörden.

Die Koordination auf Landesebene erfolgt durch die jeweiligen Ämter der Landesregierungen. Je nach Bundesland werden für die Inlandskontrollen Organe der Lebensmittelaufsicht, der Marktämter oder eigene Qualitätsinspektoren eigesetzt.

Die Kontrolle der Klassifizierung von Rinder- und Schweineschlachtkörpern wird zentral durch besondere Bundesorgane von der AMA durchgeführt.

11.07.2008, Lebensministerium III/10