Nationale GVO-Initiativen des Lebensministeriums
5. Juni 2003: 4-Parteien-Einigung im Parlament im EU-Unterausschuss: „Aufrechterhaltung des Gentechnik-Moratoriums, solange nicht Koexistenz, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und Haftung EU-weit gelöst sind“.17. Juni 2004: 4-Parteien-Einigung im Parlament im LW-Ausschuss zu zahlreichen Fragen des Gentechnik-Einsatzes in der österreichischen LW.
27. Februar 2003: Einrichtung der „AG Gentechnik“ zur Koordination mit den anderen Ministerien und den Ländern.
5. Mai 2003: Die AG-Gentechnik schlägt der LandesagrarreferentenKonferenz (LARK) die Beauftragung einer Studie zum Thema: „Modellregionen ohne Einsatz von GVO – Vorüberlegungen zur Koexistenzthematik“ vor. Beauftragt wird die „Brainbows GmbH“, die Finanzierung erfolgt durch das Lebensministerium und die Länder.
September 2003: Es wird eine Expertengruppe unter dem Vorsitz der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Ausarbeitung einer „nationalen Strategie zur Koexistenz“ beauftragt. Die Empfehlungen dieser Expertengruppe für eine nationale Koexistenz-Strategie werden Ende März 2004 der LARK vorgelegt und gebilligt.
Mai 2004: Vorlage der AGES-Studie „Die Produktion von Saatgut in abgegrenzten Erzeugungsprozessen zur Vermeidung einer Verunreinigung mit GVOs im Kontext mit der Koexistenz“. Finanzierung durch das Lebensministerium.
16. Juni 2004: Beauftragung einer Expertengruppe unter dem Vorsitz der AGES zur Erarbeitung „Bundeseinheitlicher Richtlinien des Koexistenzmanagements“ durch das Lebensministerium.
Ende Juli 2004: Präsentation der „Österreichischen Charta für Gentechnikfreiheit“ durch Bundesminister Josef Pröll.
Oktober 2004: Seitens des Lebensministeriums wurde auf Basis der Verordnungsermächtigung § 18 Abs. 3 des Saatgut-Gesetzes ein Entwurf für eine Saatgut-Anbaugebiete-Verordnung erstellt und zur Begutachtung ausgesandt. Für fremdbefruchtende Arten und Arten die tatsächlich in Österreich vermehrt werden (Kohlrübe, Mais, Raps, Rübsen, Stoppelrübe, Herbstrübe, Mairübe, Zucker- und Futterrübe) können in den Ländern geschlossene Vermehrungsgebiete eingerichtet werden, in welchen ein GVO-Anbau untersagt ist.
Dezember 2004: Vorlage der Studie zum Thema: „Modellregionen ohne Einsatz von GVO – Vorüberlegungen zur Koexistenzthematik“.
22./23. Februar 2005: Taiex-Symposium über die Koexistenz von GVO in Saatgut und der landwirtschaftlichen Produktion in Wien; Veranstalter ist die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit dem Lebensministerium und der AGES.
1. Juni 2005: Inkrafttreten der Saatgut-Anbaugebiete-Verordnung
21.11.2008, Lebensministerium III/9


