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Gartenbaumesse Tulln 2009 - Gemüse - Modedesign mit Gemüse
Foto: BMLFUW/Jessl

Vermarktungsnormen - Gemüse

In diesem Verzeichnis finden Sie die aktuellen Versionen der drei speziellen Gemüsenormen. Diese sind im Anhang I  Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 enthalten; mittlerweile gibt es bereits sechzehn Änderungen dieser Verordnung! Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig den Stand ihrer Verordnungen.

In diesem Verzeichnis finden Sie die aktuellen Versionen der drei speziellen Gemüsenormen. Diese sind im Anhang I  Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 enthalten; mittlerweile gibt es bereits sechzehn Änderungen dieser Verordnung!
 
Neueste Änderung mit Gültigkeit 1. September 2009:

Anhang I Teil B / Teil 10 (Tomaten/Paradeiser) wurde geändert durch:
Verordnung (EG) Nr. 1221/2008 der Kommission vom 5. Dezember 2008 (ABl. Nr. L 336 vom 13.12.2008)
Verordnung (EG) Nr. 771/2009 der Kommission vom 25. August 2009 (ABl. Nr. L 223 vom 26.08.2009)


Anhang I Teil B / Teil 4  (Salate, Krause Endivie und Eskariol) wurde geändert durch:
Verordnung (EG) Nr. 1221/2008 der Kommission vom 5. Dezember 2008 (ABl. Nr. L 336 vom 13.12.2008)
Verordnung (EG) Nr. 771/2009 der Kommission vom 25. August 2009 (ABl. Nr. L 223 vom 26.08.2009)
 
Bitte kontrollieren Sie daher regelmäßig den Stand ihrer Verordnungen.
 
Die sieben speziellen Vermarktungsnormen( Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Birnen, Erdbeeren und Tafeltrauben) im Bereich Obst und die drei speziellen Vermarktungsnormen im Bereich Gemüse (Salate, krause Endivie und Eskariol, Gemüsepaprika und Tomaten/Paradeiser) finden Sie in den jeweiligen Verzeichnissen. Im Übereinkommen mit der BLE finden Sie zur Zeit die von der BLE erstellten aktuellen Fassungen.

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30.10.2009, Lebensministerium III/10